Ende 2009 ist in Nordrhein Westfalen die neue „Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten“ -kurz Prüfverordnung NRW genannt- in Kraft getreten.

Die PrüfVO NRW regelt die gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmeprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige und klärt eindeutig, wer Prüfsachverständiger ist. In der Verordnung wird eine Regelung für den Zeitraum der wiederkehrenden Prüfungen getroffen.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die prüfpflichtigen technischen Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten: