Die Anforderungen an die Luftqualität, die von einer lüftungstechnischen Anlage geliefert wird, hängen im Wesentlichen von der Nutzung der versorgten Räume ab.

Versorgt eine raumlufttechnische Anlage Arbeitsstätten, fällt Sie automatisch unter das Arbeitsschutzgesetz und die untergeordneten Regelwerke. Die RLT-Anlage muss danach permanent auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Dieser entspricht aktuell der VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 (Juli 2011), die auch zwingend umzusetzen ist.

In der Arbeitsstättenverordnung §4 Abs. (3) wird zudem verlangt, dass raumlufttechnische Anlagen regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen sind. Sie müssen gesundheitlich verträgliche Luft liefern und betriebssicher arbeiten.

Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen

Nach VDI 6022 Blatt 1 (Juli 2011), sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen.

Die Hygieneinspektionen dürfen nur durch dafür besonders qualifiziertes Personal durchgeführt werden, um im Ernstfall auch vor Gericht Bestand zu haben. Die Hygieneinspektion der IBK erfüllt diese Anforderungen. Sie erhalten von uns ein rechtssicheres Hygienegutachten mit folgenden Inhalten: