Ziel der Hygieneinspektion ist es, grundsätzlich Mängel zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen. Die aktuelle VDI 6022 Blatt 1 (Juli 2011) fordert zur Sicherstellung dieses Ziels von den Betreibern, Personalunionen zwischen Unternehmen für die Wartung und Instandhaltung von RLT-Anlagen und Unternehmen für die Durchführung der Hygieneinspektionen zu vermeiden.

Als unabhängiges Sachverständigenbüro können wir einen solchen Interessenkonflikt ausschließen.