Für Raumlufttechnische Anlagen im Bestand gilt Bestandsschutz, vergleichbar mit dem für den baulichen Bestandsschutz. Beachten Sie, dass dieser Bestandsschutz in der Regel schon bei geringsten Änderungen an der RLT-Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.).

Zur dauerhaften Sicherstellung der Hygiene-Qualität, sind bei diesen Anlagen häufigere Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen durchzuführen und einfache Sanierungsmaßnahmen sofort umzusetzen. Die Aufstellung eines Stufenplans zur vollständigen Umsetzung der VDI 6022 ist, soweit baulich möglich, zu empfehlen.

Bei deutlichen Befindlichkeitsstörungen der Nutzer oder bei wesentlichen Hygiene-Mängeln an der RLT-Anlage ist eine Sanierung in jedem Fall notwendig. Darüber hinausgehende Forderungen z.B. durch die Berufsgenossenschaften, sind zu beachten.

Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen