Die Überwachung auf Einhaltung der VDI 6022 Hygieneforderungen ist staatliche Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser Organisationen und der technische Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.